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Allgemeine Gesch�ftsbedingungen der

Kunstschmiede und Werkstatt f�r Metallgestaltung

Michael Haase

 

 

1. Geltungsbereich

F�r alle vom Auftragnehmer �bemommenen Auftr�ge gelten vorrangig die nachstehenden Gesch�ftsbedingungen sowie erg�nzend die Verdingungsordnung f�r Bauleistungen

(VOB, Teil B, DIN 1981) in der bei Vertragsabschlu� g�ltigen Fassung.

Die Gesch�ftsbedingungen und die VOB. Teil 8, haben Vorrang vor abvweichenden Einkaufs- oder �hnlichen Bedingungen des Kunden. Bei laufenden Gesch�ftsbeziehungen bilden sie die Grundlage f�r alle weiteren Gesch�fte.

 

2. Angebote und Angebotsunterlagen

2.1 Angebote sind f�r die Dauer von 24 Werktagen ab Datum des Angebots verbindlich, soweit nichts Anderes bestimmt ist.

2.2 Die zu dem Angebot geh�riqen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewk:hts- und Ma�angaben, sind nur ann�hernd ma�gebend, soweit sie nicht ausdr�cklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.3 Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und s�mtlichen Unterlagen d�rfen ohne Genehmigung des Anbieters weder weitergegeben, ver�ffentlicht oder vervielf�ltigt, noch f�r einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.

2.4 Beh�rdliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verf�gung zu stellen.

2.5 S�mtliche Nebenarbeiten (z. B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zlmmermanns-, Erd-, Elektroarbeiten, sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgef�hrt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgef�hrt werden. sind sie gesondert zu verg�ten.

2.6 Ger�ste, Strom- und Wasseranschl�sse sind bauseits zu stellen.

2.7 W�hrend der Ausf�hrung der Arbeiten ist f�r die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt f�r die ausfahrenden Arbeitnehmer ein verschlie�barer Raum bauseitig kostenlos zur Verf�gung zu stellen. Leitungen und Einrichtungsgegenst�nde gehen in die Obhut des Auftraggebers �ber.

2.8 Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gr�nden ausgef�hrt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu verg�ten.

 

3. Auftragserteilung

Auftr�ge kommen erst nach schriftlicher Best�tigung zustande. Dies gilt auch f�r durch Vertreter vermittelte Auftr�ge. Abweichende Best�tigungen gelten als neue Angebote.Die Schriftfomerfordemis entf�llt bei nachtr�glichen Nebenabreden, �nderungen und Erg�nzungen des Auftrages.

 

4. Preise

4.1 Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer, die gesondert auszuweisen ist.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Dauerschuldverh�ltnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschlu� enthalten, Verhandlungen �ber eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erh�hung erfahren:

Preise f�r das insgesamt ben�tigte Material ab Vertragsabschlu� oder

Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Ver�nderungen oder die

Mehrwertsteuer.

4.3 F�r nachtr�glich verlangte �ber-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie f�r den Auftragnehmer unvorhersehbare Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden tarifliche Zuschl�ge und Zulagen berechnet.

4.4 F�r den Fall einer teilweisen oder vollst�ndigen Vertragsaufl�sung (Vertragsk�ndigung) durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund kann der Auftragnehmer die Rechte nach � 8 Nr. 1 Absatz 2 VOB, Teil B, oder eine Pauschale in H�he von 10 % des gek�ndigten Auftragswertes geltend machen, wobei der Auftraggeber berechtigt ist, den Beweis eines geringeren Schadens zu f�hren.

 

5. Zahlung

5.1 Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu Ieisten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.2. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zul�ssig. Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erf�llungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Wurden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingel�st so werden s�mtliche offenstehende Forderungen f�llIg.

Nach fruchtlosem Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist von 12 Werktagen, verbunden mit K�ndigungsandrohung, ist er sodann berechtigt den Vertrag schriftlich zu k�ndigen und die Arbeiten einzustellen, sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen und Schadenersatzanspr�che zu stellen.

 

6. Lieferzeit und Montaqe

6.1 Verz�gern sich Aufnahme, Fortf�hrung oder Abschlu� der Arbeiten aus Gr�nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat und schafft er nicht unverz�glich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz gem�� � 6 Nu 6 vo�B Teil s verlangen oder dem

Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserf�llung setzen und erkl�ren, da� er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist k�ndigen werde.

F�r den Fall der K�ndigung steht dem Auftragnehmer neben seinem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die er zum Beispiel (neu) f�r das erfolglose Angebot sowie f�r die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen mu�te.

 

7. Abnahme und Gefahren�bergang

Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber �ber.

Ger�t der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn �ber.

Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gr�nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggeber �bergeben hat.

Das Objekt ist nach Fertigstellung der Leistungen abzunehmen. Dies gilt auch f�r in sich abgeschlossene Teilleistungen.

Im �brigen gelten die �� 7 und 12 der VOB Teil B

 

8. Gew�hrleistung und Schadenersatz

8 1 Die Geltendmachung offensichtlicher M�ngel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche M�ngel sind Innerhalb der ma�qeblichen Gew�hrleistungsfrist nacn � 13 VOB, Teil 8, zu r�gen.

8 2 Aufrecnnunq mit anderen als unbestritten oder rechtskr�ftig festgestellten Forderungen ist ohne vorherige gegenseitige Vereinbarung nicht statthaft.

8.3 Unwesentliche zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausf�hrungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen,es sei denn, da� die Einhaltung von Ma�en und Farbt�nen ausdr�cklich vereinbart worden ist.

Technische Verbesserungen, sowie notwendige technische �nderungen gelten ebenfalls als vertragsgem��, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.

8.4 Bei Anfall von Schneid- Schwei�, Auftau- und/oder L�tarbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z. B. Feuergef�hrlichkeit in R�umen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle

Sicherheitsma�nahmen (z.B. Stellung von Brandwachen und Feuerl�schmaterial usw.) zu treffen.

8.5 �ber das Vorstehende hinausgehende Anspr�che insbesondere auf Schadenersatz, Vertragsstrafen oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer vors�tzlichen oder grob fahrl�ssigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder

Erf�llungsgehilfen.

Bei Sch�den an Leben, K�rper oder Gesundheit besteht auch eine Haftung f�r nur fahrl�ssig herbeigef�hrte Sch�den.

Schadenersatzanspr�che nach dem Gesetz �ber die Haftung f�r fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unber�hrt.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Gelieferte Gegenst�nde (Vorbehaltsqegenst�nde) bleiben bis zur vollst�ndigen Erf�llung s�mtlicher Anspr�che Eigentum des Auftragnehmers

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pf�ndungen der Vorbehaltsgegenst�nde dem Auftragnehmer unverz�glich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgl�ubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenst�nde zu ver�u�ern zu verschenken zu verpf�nden oder zur Sicherheit zu �bereignen.

9.3 Erfolgt die Lieferung f�r einen vom Auftraggeber unterhaltenen Gesch�ftsbetrieb, so d�rfen die Gegenst�nde im Rahmen einer ordnungsgem��em Gesch�ftsf�hrung weiter ver�u�ert werden.

In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Ver�u�erung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.

Bei Weiterver�u�erung dler Gegenst�nde auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegen�ber seinem

Abnehmer das Eigentum vorzubehalten.

Die Rechte und Anspr�che aus diesem Eigentumsvorbehalt gegen�ber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

9.4 Werden die Vorbehaltsgegenst�nde vom Auftraggeber bzw im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundst�ck eines Dntten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten, oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Verg�tung mit allen Nebenrechten, einschlie�lich der Einr�umung einer Sicherheitshypothek, an den Auftragnehmer ab.

9.5 Werden Vorbehaltsgegenst�nde als wesentliche Bestandteile in das Grundst�ck des Auftraggebers eingebaut so tritt der Auftraggeber schon jetzt dieaus einer Ver�u�erung des Grundst�cks oder von Grundst�cksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an dem Auftragnehmer ab.

�bersteigt der Wert der f�r den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen nicht nur vor�bergehend um insgesamt mehr als 10 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet

9 8 Erf�llt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegen�ber dem Auftragnehmer nicht oder nicht p�nktlich oder wirkt er in unzul�ssiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstande ein, so kann der Auftragnehmer unbeschadet des ihm zustehenden Anspruchs auf Erf�llung des Vertrages die Gegenst�nde herausverlangen sofern eine dem Auftraggeber zur Erf�llung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist verstrichen ist.

Hat der Auftraggeber den Vertrag erf�llt, so hat der Auftragnehmer die Gegenst�nde zur�ckzugeben.

Die vorstehende Regelung gilt nicht f�r Abzahlungsgesch�fte.

 

10. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Unternehmer so ist ausschlie�licher Gerichtsstand der Gesch�ftssitz des Auftragnehmers.

 

11. Rechtsg�ltigkeit

Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im �brigen wirksam.

 

 

AGB der Kunstschmiede und Werkstatt f�r Metallgestaltung

 

 

 

 

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